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Verwaltungsgericht Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Auch künftig kein erlaubtes Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum in Kalkar

2. Mai 2024

02.05.2024

Die Stadt Kalkar darf das Wochenendhausgebiet Oybaum nicht in Wohnbauflächen umwandeln, um so eine rechtswidrige Dauerwohnnutzung zu legalisieren. Der geplanten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans stehen die Ziele der übergeordneten Regionalplanung entgegen. Das hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und die Klage der Stadt Kalkar gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Feststellung, dass ihre Planung mit den Zielen des Regionalplans und des Landesentwicklungsplans vereinbar ist, abgewiesen.

Die Kammer hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, die Regelung im Regionalplan, nach der in den - wie im Fall Oybaum - zeichnerisch nicht als Siedlungsbereich dargestellten Ortsteilen die städtebauliche Entwicklung auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszurichten ist, greift nicht ein. Die Kammer hat offengelassen, ob es sich bei dem Gebiet Oybaum um einen Ortsteil im Sinne der Raumordnungspläne handelt, da das Wochenendhausgebiet jedenfalls nicht über eine ortsansässige Bevölkerung verfügt, die einen (Dauer-)Wohnbedarf geltend machen könnte. Wenn allein die rechtswidrige Dauerwohnnutzung ausreichen würde, um eine Ausnahme von einem Ziel des Regionalplans zu begründen, hätten es die Kommunen oder einzelne Nutzer in der Hand, Fakten zu schaffen und durch deren nachträgliche Legalisierung die Belange der Raumplanung zu umgehen.

Auch die hilfsweise von der Stadt begehrte Genehmigung, von dem Ziel des Regionalplans abweichen zu dürfen, scheidet aus. Der Regionalplangeber hat sich ausdrücklich gegen eine Entwicklung des Wochenendhausgebiets Oybaum zu Wohnbauflächen entschieden. Zudem sind die Grundzüge der Regionalplanung berührt, da eine rechtswidrige Dauerwohnnutzung von Wochenend- und Ferienhausgebieten landesweit des Öfteren zu beobachten ist.

Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Aktenzeichen: 11 K 6313/21

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